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Neues Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision ab dem 23. Dezember 2020

Seit dem 23.12.2020 gelten neue Regelungen im BGB für die Verteilung der Maklercourtage.

Denn dann ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten (§656a-d BGB) . Dadurch sollen Verbraucher -also private Käufer- von Wohnimmobilien von Erwerbsnebenkosten entlastet werden.

Die neue Regelung sieht u.a. vor, dass ein Makler, welcher aufgrund zweier Verträge für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig ist, die Maklervergütung künftig von beiden Parteien zu gleichen Teilen beanspruchen muss. Der Käufer und der Verkäufer teilen sich also die Marklercourtage.

Gerne beraten wir Sie dazu, was die neuen Regelung für Sie und Ihr individuelles Vorhaben bedeutet. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.

Oder schreiben Sie uns eine Email an info@nitschke-immobilien.de

Das sagen unsere Kunden

Herr Nitschke hat uns sehr kompetent beraten. Nicht nur über die Immobilie selbst, sondern auch über die Umgebung scheint er sich sehr gut auszukennen.

Man merkt schnell, dass Herr Marcus Nitschke über langjährige Erfahrungen im Immobilienmarkt und ein hervorragendes Netzwerk verfügt. Ich empfand sein Auftreten als sehr sympathisch und kompetent. Er war jederzeit ansprechbar. Die Veräußerung des Hauses verlief zügig und problemlos.

Eigentlich hätte ich nicht gedacht, dass ich an dieser Stelle eine Rezension hinterlasse, aber die tolle Beratung und sehr professionelle Art und Weise von Herrn Nitschke hat mich nicht lange zweifeln lassen. Ich habe mich Ende letzten Jahres an Marcus Nitschke gewandt (der Kontakt kam über Bekannte) und fühlte mich von Anfang bis zum Verkauf der Immobilie gut betreut. Daumen hoch und absolute Weiterempfehlung!